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Immatrielles Kulturerbe

Auf Grund der geführten Kultur und Fasnets-Tradition in Zwiefaltendorf, haben wir nach erfolgter Prüfung und Genehmigung, die Auszeichnung zum "Immateriellen Kulturerbe" erhalten. 


Die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht wurde bereits 2014 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen.

 

Immatrielles Kulturerbe

 

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Veröffentlichung

Do, 16. Februar 2023

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